Über die vielfältigen finanziellen Hilfsangebote für Unternehmen und/oder Soloselbstständige sowie Freiberufler informieren das Bundeswirtschafts-und das Bundesfinanzministerium auf einer bundesweit einheitlichen Internetseite.
Im Einzelnen geht es unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html um die Überbrückungshilfen I bis III, Neustarthilfen sowie die November- und Dezemberhilfen.
Zu den Fristen der Antragstellungen ist dort zu erfahren:
- Die Frist für Erst-Anträge zur Überbrückungshilfe II endet am 31. März 2021.
- Die Frist für Erst-Anträge für die November- und Dezember-Hilfe endet am 30. April 2021.
- Für die Überbrückungshilfe III und die Neustart-Hilfe enden die Fristen jeweils am 31. August 2021.
Weitere Informationen
Auf der Internetseite findet sich zusätzlich der Link https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html zu „allen anderen Unterstützungsangeboten der Bundesregierung“.
Neben drei Blöcken, die sich mit den Bereichen
- Soloselbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten,
- Informationen für kleine, mittlere und große Unternehmen sowie
- Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
beschäftigen, findet man dort auch Antworten auf häufig gestellte Fragen, Erklärvideos (auch in Gebärdensprache) sowie Informationen in Fremdsprachen.
Eine Grafik gibt außerdem eine Übersicht, wer welche Hilfen in Anspruch nehmen kann mit Verlinkungen zu den zuständigen Institutionen.