Im Rahmen der Corona-Bekämpfungs-Maßnahmen hat der Kreis Ostholstein eine neue Allgemeinverfügung mit Datum vom 27.02.2021 erlassen.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) wurde beispielsweise für Scharbeutz und Haffkrug sowie Timmendorfer Strand und Niendorf/Ostsee erweitert.

Dazu die Scharbeutzer Bürgermeisterin Bettina Schäfer: “Das bedeutet für die Gemeinde Scharbeutz, dass neben den bekannten Stellen nun von Freitag bis Sonntag zwischen 12 und 18 Uhr die Pflicht zum Tragen auf die gesamte Promenade von Ortseingang Scharbeutz (Höhe Bugenhagenwerk) bis Ortsende Haffkrug ausgeweitet wurde.“

„Im Übrigen gilt das ähnlich für die Orte Niendorf und Timmendorfer Strand“, ergänzt sie mit Blick auf die Nachbargemeinde.

Die Allgemeinverfügung des Kreises bezieht sich – außer auf Scharbeutz/Haffkrug und Timmendorfer Strand/Niendorf – auch auf die Orte bzw. Städte Bad Schwartau, Eutin, Grömitz, Dahme, Kellenhusen, Heiligenhafen, Malente, Neustadt i. H. und Oldenburg i.H.

Zeitspannen und Ortspläne mit farbigen Kennzeichnungen, wann und wo die erweiterte Maskenpflicht gilt … siehe hier.

In der Begründung für die aktualisierte Allgemeinverfügung des Kreises OH vom 27.02.2021 heißt es unter anderem:

Die Infektionslage entwickelt sich nach wie vor sehr dynamisch. Nach Konsultation der Kommunen wurde fortlaufend seit dem 01.11.2020 mit Allgemeinverfügungen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen angeordnet.

Auch im Vorfeld der vorliegenden Allgemeinverfügung hat sich der Kreis mit den Kommunen abgestimmt, um zu gewährleisten, dass die Eingriffe in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf das notwendige Maß beschränkt bleiben.

Dabei hat sich gezeigt, dass auch angesichts der verschärften Maßnahmen der Corona-BekämpfVO vom 26.02.2021 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in zeitlicher wie räumlicher Hinsicht aufrechterhalten werden muss.

Zudem ist damit zu rechnen, dass angesichts steigendender Temperaturen und gerade bei gutem Wetter bestimmte Bereiche, insbesondere Promenaden, wieder verstärkt von Spaziergängern aufgesucht werden.

Dies war bereits in den letzten Wochen der Fall. Das Fußgängeraufkommen war an einigen Orten so groß, dass die notwendigen Abstände nicht eingehalten werden konnten.

Daher musste die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf diese Bereiche ausgeweitet werden.

Der gesamte Text der Allgemeinverfügung ist hier abrufbar.

Weitere Informationen zu den Corona-Maßnahmen (die aktuell ergänzt werden), ebenso wie beispielsweise weitere amtliche Bekanntmachungen des Kreises, Standorte von Testzentren, Impf-Informationen und mehr, können hier eingesehen werden.

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