Aufgrund der geänderten Erlasslage hat der Kreis Ostholstein eine neue Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 08.06.2020 und enthalten unter anderem folgende Änderungen:

Bereits seit Mitte Mai startete das UKE (Universitäts-Klinikum Eppendorf) eine neue Studie über die Häufigkeit und Schwere einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus, an der 6.000 Kinder und Jugendliche teilnehmen können.

Inzwischen wurden an die 2600 Probanden getestet. Es werden jedoch noch weitere gesucht, besonders im Alter zwischen 14 und 18 Jahren.

Da sich die Studie nicht auf Hamburg beschränkt, können zum Beispiel
auch Kinder und Jugendliche aus Schleswig-Holstein daran teilnehmen.

Alle notwendigen Informationen sind übersichtlich und verständlich auf der Internetseite www.c19child.de zusammengefasst.

Auch wenn persönliche Treffen nach wie vor vermieden werden sollen, wollen die kirchlichen Beratungsstellen in nächster Zeit zusätzlich zur telefonischen Beratung auch wieder persönliche Gespräche - nach vorheriger telefonischer Anmeldung und unter Einhaltung strikter Hygienevorschriften - anbieten.

Der Ausbildungs- und Übungsbetrieb bei den rund 1340 Freiwilligen Feuerwehren im Land soll ab 5. Juni 2020 (voraussichtlich) wieder möglich sein. Das haben Innenministerium und Landesfeuerwehrverband gemeinsam entschieden.

Im Ostholstein Museum in Eutin wird auch in diesem Jahr, am Sonntag, 17. Mai 2020, der Internationale Museumstag – wenn auch in eigeschränktem Maße – stattfinden.

Die Auswirkungen der Coronakrise bedrohen viele Unternehmen aller Größen und Branchen in ihrer Existenz.

Die IHK zu Lübeck bietet daher zwei kostenlose Online-Beratertage am Dienstag, 12., und Mittwoch, 13. Mai 2020, für Unternehmen in Schwierigkeiten gemeinsam mit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle akkreditierten Experten an.

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